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Energieausweis seit Juli 2008 für jedes Gebäude Pflicht

Seit dem 1.07.2008 ist der Energieausweis auch für Gebäude älteren Baubestands und bei umfangreichen Sanierungen Pflicht. Dabei gibt der Energieausweis Hinweise auf die Energieeffizienz eines Gebäudes. Außerdem soll der Energieausweis, die Beurteilung eines Objektes bezogen auf die Wärmeverluste und die anfallenden Energiekosten, für Käufer und Mieter durchsichtiger machen und so dem Gebäude eine Gütesiegel geben, dass dem aktuellen energetischen Zustand der Immobilie entspricht.

 

In diesem Ausweis dreht sich alles um den so genannte Energieverbrauchskennwert. Dieser Wert wird auf eine Skala von 0 bis 400 eingetragen und ist im Energieausweis in ein Farbskala von grün nach rot dargestellt. Dabei entsprechen die eingetragenen Werte dem Verbrauch in kWh je Quadratmeter. Je höher der Wert ist und je weiter er in den roten Bereich geht, desto schlechter ist die Energiebilanz des Gebäudes. Neben diesem Hauptkriterium enthält der mehrseitige Ausweis Hinweise über mögliche Energieeinsparmaßnahmen und mögliche Modernisierungstipps für das Gebäude.

 

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Ausweisvarianten. Der verbrauchsorientierten Ausweis und der bedarfsorientierte Ausweis. Der bedarfsorientierte Ausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Hierbei werden die Gebäudehülle und Materialien analysiert und der Zustand des Heizungssystems begutachtet. Außerdem sind Verbrauchsmessungen der Heizung erforderlich.



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